Was zeichnet eine Gartenstadt aus

Eine Gartenstadt im Sinne der Gründungscharta des Netzwerkes zeichnet sich durch folgende Qualitäten aus:

  • Einer Gartenstadt liegt ein städtebaulicher Gesamtentwurf mit einem abgestuften System der Straßenführung, mit hoher Durchgrünung sowie öffentlichen und kommunalen Vorsorgungseinrichtungen zugrunde;
  • Mit der Gründung der Gartenstadt war ein künstlerischer, sozial- oder lebensreformerischer Ansatz verbunden;
  • Die Gartenstädte des Netzwerkes zeichnen sich durch eine besondere städtebauliche, architektur- und/oder kulturhistorische Bedeutung aus; dies kann/sollte in einer Unterschutzstellung laut Denkmalschutzgesetz zu Ausdruck kommen;
  • Die Gartenstadt war ursprünglich eine verwaltungsmäßig unabhängige Stadt oder zumindest ein eigenständiger Ortsteil (Gartenvorstadt);
  • Eine Gartenstadt besitzt ein dominantes, großzügiges Grünsystem mit öffentlichem und privatem Grün (Hausgärten);
  • Der Grund war ursprünglich im Besitz einer gemeinnützigen Körperschaft/Genossenschaft mit dem Ziel, Bodenspekulation auszuschließen
  • Die Grundstücke und Häuser wurden ursprünglich an die Bewohner in Erbpacht gegen einen geringen Pachtzins verpachtet;
  • Eine Gartenstadt vereint die Aspekte Wohnen und Arbeiten und idealerweise auch noch Kultur zu einem hochwertigen urbanen Lebensraum.
  • Die Gartenstadt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Kernstadt angeschlossen;
  • Die Bewohner/Bürgerschaft einer Gartenstadt sind sich der spezifischen Qualitäten ihrer Gartenstadt bewusst und erkennen die Bewahrung und die Pflege als ihre Aufgabe an


Nicht alle dieser von Muthesius aufgestellten Kriterien werden für die Gartenstädte in der heutigen Zeit noch gelten können. Eine Gartenstadt im Kontext unseres Netzwerkes sollte sich aber deutlich von "grünen Villenvororten" abheben und diese Kriterien mögen als Richtschnur für eine Aufnahme im Netzwerk dienen.